So hier eine Info für alle Personen unter 18 Jahren
INFO www.partyzettel.de
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einfach Partyzettel dort ausdrucken, ausfüllen lassen und mitbringen!!!
Das Formular sowie die Kopie des Ausweises sind ohne Aufforderung am Einlass vorzuzeigen!!!
Das Jugendschutzgesetz bietet die Möglichkeit, für die Begleitung von Jugendlichen eine „erziehungsbeauftragte Person“ zu benennen.
ABLAUF:
++ Kopie des Ausweises von einem der Erziehungsberichtigten
++ Mindestens 16 Jahre alt!!!
++ Sie/er muss volljährig, reif genug und in der Lage sein, Ihrem Kind in jeder Situation verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung bieten zu können!
Die/der Erziehungsbeauftragte übernimmt auch in rechtlicher Hinsicht die Verantwortung für Ihr Kind.. Überzeugen Sie sich, ob sie/er dieser Aufgabe gewachsen ist.
++ Stellen Sie beim Besuch abendlicher Veranstaltungen (z.B. Disco-Besuchen) die Heimfahrt Ihres Kindes sicher!
++ Stellen Sie sicher, dass die/der Erziehungsbeauftragte während der Begleitung Ihres Kindes nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen steht!
++ Stellen Sie sicher, dass die/der Erziehungsbeauftragte über die Regelungen des Jugendschutzgesetzes Bescheid weiß: Rauch- und Alkoholverbot unter 16 Jahren, keine Spirituosen und branntweinhaltigen (Mix-)Getränke unter 18 Jahren